Wie jede technische Großanlage muss auch eine Aufzugsanlage regelmäßig überprüft und gewartet werden. Regelmäßige Wartungen sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen nicht nur der Werterhaltung, sondern gewährleisten einen reibungslosen Betrieb. Je nach Baujahr, Bauart und Frequentierung der Anlage sollten die Wartungsintervalle bemessen sein.
Unsere Kunden können verschiedene Wartungsmöglichkeiten wählen:
Mit dem Vollwartungsvertrag übernehmen wir für unsere Kunden die komplette Betreuung der Aufzugsanlage und tragen das volle Kostenrisiko.
In der Jahrespauschale sind folgende Leistungen enthalten:
Als ideale Ergänzung zum Vollwartungsvertrag empfehlen wir Ihnen die Installation unseres Notrufsystems.
Mit unserem Wartungsvertrag erhält ihre Aufzugsanlage die fachgerechte Betreuung und Kontrolle für einen reibungslosen, sicheren Betrieb.
Folgende Leistungen umfasst dieser Wartungsvertrag:
Als ideale Ergänzung zum Wartungsvertrag empfehlen wir auch hier die Installation unseres Notrufsystems.
Sprechen Sie uns an: Wir beraten Sie gerne.