ISO 9001:2008


Fachbetrieb

Notfallplan

Informationsblatt zum gesetzlich Vorgeschriebenen Notfallplan:
Gemäβ Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Mit Inkrafttreten der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) am 01.06.2015 haben sich die Vorschriften für Betreiber von Aufzügen verändert. Die neue BetrSichV richtet sich an alle Arbeitgeber, die Ihren Beschäftigten Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, sowie an Betreiber (diese sind dem Arbeitgeber gleichgesetzt) überwachungsbedürftiger Anlagen, wie z. B. Aufzüge. Mit einer Übergangsfrist von 12 Monaten, also bis zum 31.05.2016, ist zu jeder Aufzugsanlage ein Notfallplan anzufertigen und dem Notdienst zur Verfügung zu stellen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Notdienst auf Notrufe unverzüglich angemessen reagieren und umgehend sachgerechte Hilfe-Maβnahmen einleiten kann. Achtung: Für Neuanlagen, die ab dem 01.06.2015 in Betrieb gehen, muss der Notfallplan dem Notdienst bereits vor Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage vorliegen. Hier gibt es keine Übergangsfrist. Dieser Plan muss bei Aufzügen mit Notrufaufschaltung auf eine ständig besetzte Stelle dem Notbefreiungsdienst zur Verfügung gestellt werden. (Für Vertragskunden mit einer 24 h Aufschaltung auf die Sobbe GmbH Aufzüge Notrufzentrale haben wir den Notfallplan bereits erstellt. Sie müssen nichts weiter veranlassen !) Ist kein Notdienst vorhanden, so ist der Notfallplan beim Aufzugswärter bzw. der „ benannten Person “ zu hinterlegen. Wir empfehlen den Notfallplan in der Nähe der Aufzugsanlage z.B. an der Hauptzugangsstelle zu hinterlegen.

Einfach ausfüllen und abgesichert sein!
Als Hilfestellung haben wir für Sie eine Vorlage für den Notfallplan mit allen erforderlichen Angaben erstellt. Diese können sie per Email oder als Download von unserer Homepage erhalten und dann bequem am Computer ausfüllen, ausdrucken und verwenden.

Folgende Angaben müssen im Notfallplan enthalten sein:

1. Standort/Fabrik-Nummer(n) der Aufzugsanlage(n):
Die Nummer finden Sie auf dem Typenschild im Fahrkorb bzw. auf der Prüfbescheinigung. Tragen Sie die vollständige Adresse des Aufstellungsortes der Aufzugsanlage ein: Straβe, Hausnummer, PLZ, Ort, ggf. auch Gebäudeteil, Zugang, Hinterhaus od. Aufgang.

2. Verantwortlicher Arbeitgeber (Betreiber/Verwender):
Hier tragen Sie die vollständige Adresse des Arbeitgebers bzw. des Betreibers ein, inkl. dessen Telefonnummer. Angaben hierzu können Sie der Prüfbescheinigung entnehmen.

3. Personen, die Zugang zu allen Einrichtungen der Anlage(n) haben (z.B. Hauswart, Mieter):
Listen Sie hier die Ansprechpartner vor Ort auf, inklusive deren Telefonnummer und Funktion auf.

4. Lage des Triebwerksraums bzw. des Not-Bedienpaneels:
Eine genaue Beschreibung zum Zugang des Triebwerksraums oder eines eventuell vorhanden Not-Bedienpaneels ist erforderlich.

5. Angabe Lage Schlüsseldepot:
Sofern vorhanden und bekannt ist hier der Standort des Schlüsseltresores einzutragen.

6. Personen, die eingeschlossene Personen befreien können:
Hier geben Sie bitte die Personen, (z.B. Aufzugswärter bzw. die „beauftragte Person“) inkl. Telefonnummer an, die mit der Personenbefreiung beauftragt sind. Lt. BetrSichV muss der Arbeitgeber bzw. Betreiber für bestimmte Kontrollen und die sachgerechte Personenbefreiung eine Person beauftragen, die hierfür auch in regelmäβigen Abständen unterwiesen werden muss.

7. Kontaktdaten der Personen, die erste Hilfe leisten können:
Geben Sie hier den Namen und die Telefonnummer der Stelle oder Person an, die Erste Hilfe leisten kann, z. B. ein Ersthelfer, der Rettungsdienst oder auch die Feuerwehr.

8. Angaben zum voraussichtlichen Beginn einer Befreiung:
In den technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS 2181) geht man von einem Zeitaufwand vom Auslösen des Notrufes bis zur Einleitung der Notbefreiung von ca. 30 Min aus. Dies kann sich natürlich durch äuβere Witterungseinflüsse, Verkehr und Tageszeit ggf. nach hinten verschieben. Sollte bei Ihnen im Unternehmen eine kürzere Zeit dafür festgelegt sein, tragen Sie dies bitte ein, sonst ca. 30 Min.

9. Notbefreiungsanleitung für die Aufzugsanlage(n):
Damit die Person, die für die Personenbefreiung zuständig ist, diese auch fachgerecht durchführen kann, ist es notwendig die vorgeschriebene technische Notbefreiungsanleitung am Aufzug zu hinterlegen. Mögliche Angaben sind z.B. „ hinterlegt am Bedientableau zur Notbefreiung / hinterlegt beim Notdienst / hinterlegt im Triebwerksraum.

10. Datum und Unterschrift des Betreibers/Verwenders.

Sobbe GmbH Aufzüge • Hildebrandstraβe 14 • 44319 Dortmund • Telefon: 0231-557122 0 Fax: -557122 18